
In der gesetzlichen Krankenversicherung
Ihnen ist im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde oder einer stationären psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Behandlung eine ambulante Psychotherapie empfohlen worden.
Zunächst führen wir dann bis zu vier Kennenlerngespräche, die sogenannten probatorischen Sitzungen, durch. Hier erfolgen eine vertiefte Diagnostik für ein genaueres Verständnis Ihrer Problematik und deren Ursachen sowie die Erarbeitung erster individueller Therapieziele.
Wenn Sie sich für eine ambulante Psychotherapie entscheiden, stellen wir gemeinsam einen Antrag auf Psychotherapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie) bei Ihrer Krankenversicherung. Die eigentliche Behandlung kann erst nach Eingang einer Kostenzusage Ihrer Krankenversicherung erfolgen.
Die psychotherapeutische Behandlung findet dann in der Regel in wöchentlichen Sitzungen (á 50 Minuten) statt und kann sich, abhängig vom persönlichen Bedarf, über einen Zeitraum von ca. 3-24 Monaten (12-80 Sitzungen) erstrecken.

In der privaten Krankenversicherung
Das Vorgehen ist im Grunde ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist bei Privatversicherten nicht vorgesehen. Dafür gibt es die Möglichkeit, bis zu fünf probatorische Sitzungen durchzuführen.
Um eventuelle Zuzahlungen zu den Behandlungskosten zu vermeiden, klären Sie bitte vor Beginn der Behandlung die genauen Bedingungen und den Umfang der Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung. Diese können sich je nach Versicherer und Tarif deutlich unterscheiden. Weitere Informationen zu den Behandlungskosten finden sie hier.
Im Anschluss stellen wir gemeinsam die notwendigen Anträge bei Ihrer Versicherung bzw. der zuständigen Beihilfestelle.