
Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung das Angebot einer Psychotherapeutischen Sprechstunde. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen und die Themen, die Sie belasten, in Ruhe zu besprechen. Sie dient der Ersteinschätzung und orientierenden Diagnostik. Der Schwerpunkt liegt dabei meist auf Ihrer gegenwärtigen Lebenssituation, den Dingen, die Sie derzeit beschäftigen und den Symptomen, von denen Sie sich aktuell beeinträchtigt fühlen. Wir entwickeln gemeinsam erste Ideen und Sie erhalten Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Psychotherapeut*innen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, so dass Sie sicher sein können, dass alles, was Sie im Gespräch erzählen, vertraulich behandelt wird.
In der Regel werden Fragen geklärt, wie…

Ist eine ambulante Psychotherapie zum aktuellen Zeitpunkt notwendig? Welches Therapieverfahren ist am besten geeignet, die individuelle Problematik günstig zu beeinflussen? Ist eventuell eine stationäre Behandlung sinvoll? Können die spezifischen Angebote einer spezialisierten Beratungsstelle oder ein Präventionsangebot hilfreich sein? Welche anderen Behandlungsformen gibt es (z. B. medikamentöse Therapie)? Wie finde ich einen Behandlungsplatz für eine ambulante Psychotherapie? Und vor allem: Was können Sie jetzt schon selbst tun, um sich besser zu fühlen und Entlastung zu finden?
Abschließend erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse (PTV 11). Der Besuch der Psychotherapeutischen Sprechstunde ist nach den Psychotherapierichtlinien verpflichtend vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie.
Was sollten Sie zum Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die eine gute Einschätzung Ihrer aktuellen Situation erleichtern können. Hilfreich sind (sofern vorhanden) Klinikberichte, Rehaberichte, Befunde von Vorbehandlern oder Gutachten. Wenn Sie möchten, bringen Sie gern eigene schriftliche Aufzeichungen und Zusammenfassungen, einen Lebenslauf oder einfach nur unterstützende Notizen mit ins Gespräch.
Ist ein Überweisungsschein notwendig?
Sie benötigen für die psychotherapeutische Sprechstunde keine hausärztliche oder psychiatrische Überweisung.
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie gern telefonisch einen Termin für die Sprechstunde. Beachten Sie dabei bitte die telefonischen Sprechzeiten.