
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung einer ambulanten Psychotherapie:
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden bei bestehender Indikation in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen auf Antrag vollständig übernommen.
Es besteht eine Abrechnungsgenehmigung für Verhaltenstherapie mit Patient*innen aller gesetzlichen Krankenversicherungen.

Private Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte
Je nach gewähltem Tarif der privaten Krankenversicherung werden psychotherapeutische Leistungen vollständig oder anteilig von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind. In einigen Tarifen gibt es beispielsweise Vorgaben über die Anzahl der Sitzungen pro Jahr.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Anwendung der aktuellen Abrechnungsempfehlungen zu Psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (Psychotherapeutische Sprechstunde, Psychotherapeutische Akutbehandlung, Psychotherapeutische Kurzzeittherapie etc.).

Selbstzahlen der Behandlung
Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen. Dies kann unter Umständen einige Vorteile und Freiheiten mit sich bringen.
Beispielsweise gibt es keine Vorgaben bezüglich des Umfangs und der Häufigkeit der Sitzungen. Auch ermöglicht dies eine gewisse Freiheit im Einsatz bestimmter Behandlungsverfahren.
Sie hinterlassen auch keine „Spuren“ in Ihrer Krankenakte.
Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch sinnvoll bei der Bewältigung von Lebensproblemen sein, auch wenn formal keine Indikation nach den Psychotherapierichtlinien vorliegt. In diesem Fall erfolgt die Behandlung als Wunschleistung.
Die Kosten für eine Paarberatung bzw. Paartherapie werden grundsätzlich nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen für Selbstzahler*innen erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten unter Anwendung der aktuellen Abrechnungsempfehlungen zu Psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (Psychotherapeutische Sprechstunde, Psychotherapeutische Akutbehandlung, Psychotherapeutische Kurzzeittherapie etc.).