
Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist ein Angebot im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (unter Umständen auch der Privaten Krankenversicherungen). Sie soll als rasche und zeitlich begrenzte Behandlung zur Besserung und Stabilisierung bei akuten psychischen Krisen beitragen. Besteht ein langfristiger Behandlungsbedarf, soll durch die Akutbehandlung eine ambulante Psychotherapie vorbereitet werden. Hierfür steht ein Behandlungskontingent von maximal 12 Sitzungen (á 50 Minuten) im Jahr (4 Quartale) zur Verfügung.

Eine Akutbehandlung kommt als kurzfristige und effiziente Unterstützung sowohl bei zeitlich begrenzten psychischen Belastungen (z. B. Arbeitsplatzbelastungen, Todesfällen, Traumatisierungen, Partnerschaftskonflikte usw.) als auch als Krisenbehandlung bei chronisch psychisch Erkrankten in Frage.
Für die psychotherapeutische Akutbehandlung stehen gesonderte Behandlungsplätze zur Verfügung. Ein Behandlungsplatz sowie eine anschließende Weiterbehandlung im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie kann leider nicht immer garantiert werden.